Als die Innenministerin ihr Vorhaben in Eberau im Burgenland ein Erstaufnahmezentrum für Asylsuchende zu errichten kundtat, schlugen ihr die Wellen der Empörung entgegen. Einerseits - wurde populistisch argumentiert – ist dem Burgenland so etwas nicht zuzumuten (die Landtagswahl rückt näher), andererseits schien der Stil, mit dem die Frau Innenministerin das Projekt durchbringen wollte, denkbar ungeeignet.
In diesem Zusammenhang blieb ein Thema medial vernachlässigt. Wie konnte dieses Projekt so eigentlich entstehen?
Was war geschehen?
Das Innenministerium wollte, laut eigener Auskunft eine Architekturdebatte vermeiden. Nun, jetzt hatte man sie. Weiters kam hervor, dass es zu diesem Projekt niemals einen Wettbewerb (wie es das Bundesvergabegesetz vorschreibt) gegeben hat. Schlimmer noch. Den planenden Architekten gehörte auch noch das Grundstück. Das sollte später an die Bundesimmobiliengesellschaft verkauft werden. Klingt nicht gut - so in der Öffentlichkeit.
Darüberhinaus weht hier der Geist der hierzulande so negativ betriebenen Asyldebatte durch alle Ritzen. Menschen, die verfolgt und geflüchtet, deren Kinder, Gatten, Brüder womöglich ermordet wurden, und die es irgendwie in dieses Land geschafft haben, werden zuallererst in ein (Straf-) Lager gesteckt. Keine Debatte, ob dies überhaupt die geeignete Form ist diese Menschen aufzunehmen und ihnen gar zu signalisieren hier in Sicherheit zu sein. Der Reflex der Ministerin nach Scheitern des Projektes, man könne doch auch gleich eine leerstehende Kaserne benutzen sprach Bände.
Es ist zu signalisieren, dass auch Asylsuchende ein Recht auf eine anständige Behandlung haben. Dies betrifft nicht nur deren Rechtsstatus, sondern auch die Lebensumstände in denen sie sich befinden. Dazu gehört das Wohnen und der damit verbunde Aussenraum und selbstverständlich auch jene Räume in denen Amtshandlungen stattfinden.
Die Vorgehensweise des Innenministeriums ist als einziger baukultureller – und damit allgemein kultureller – Skandal zu bezeichnen. Es ist nur zu hoffen, dass sich dort irgendjemand besinnt, dass die Menschenwürde auch durch das Gebaute gewürdigt wird und die Vernachlässigung derselben eine Verletzung der Menschenrechte darstellt.
Artikel erschienen in "Megaphon Februar 2010"
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